Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind historische Fahrzeuge, die vor dem 31.12.1990 gebaut worden sind, eine Straßenzulassung besitzen und/oder mit rotem Kennzeichen gefahren werden dürfen. Replikate oder Fahrzeuge mit nicht zeitgenössischen Modifikationen können nicht berücksichtigt werden. Mit der schriftlichen oder Online-Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrags verbindlich an.


Die Anmeldung ist eine vorläufige Nennung. Die Teilnahme erfolgt an der Veranstaltung erfolgt zu den folgenden Bedingungen: Eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an der Rallye (Vertragsschluss) kommt erst mit der Bezahlung des Nenngeldes zustande.

 

2. Startgeld

Der zu bezahlende Betrag pro Team (ein Fahrzeug, Fahrer und max. zwei Mitfahrer) muss nach Absenden des Nennformulars per Vorkasse an die angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Die Bankverbindung wird Ihnen nach Übermittlung des Nennformulars angezeigt. Der Betrag ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Soweit in der Ausschreibung nichts Abweichendes bestimmt ist, sind im Startgeld folgende Leistungen enthalten: Rallye-Unterlagen inklusive Roadbook, Rallyeschild und Präsent. Nennungen werden nur angenommen, wenn das vollständig ausgefüllte Nennformular vorliegt.

Die Nennbestätigung erhalten Sie erst nach Nenngeldeingang. Es erfolgt keine Auswahl der Teilnehmerfahrzeuge durch uns.

Wer sich rechtzeitig anmeldet, hat auch einen Startplatz sicher. Erst wenn die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist, wird die Anmeldung geschlossen und es ist keine Anmeldung mehr möglich.

 

3. Mindestteilnehmerzahl

Soweit dies in der Ausschreibung der Veranstaltung angegeben ist, behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zum Nennschluss nicht die erforderliche Mindesteilnehmerzahl von 30 erreicht wurde. In diesem Fall werden die bereits Angemeldeten umgehend informiert.

 

4. Stornofristen

Eine eventuelle Annullierung der Nennung hat schriftlich zu erfolgen. Im Rücktrittsfall stehen dem Veranstalter folgende Zahlungen zu:
- ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10,- € des Gesamtbetrages.

Diese Zahlungen sind eine pauschale Entschädigung, soweit der Veranstalter nicht nachweist, dass der nach Abzug ersparter Aufwendungen verbleibende Vergütungsanspruch höher gewesen wäre. Das Recht des Teilnehmers, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.

 

5. Die Teilnahmebestätigung gilt nur für das gemeldete Fahrzeug.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer das Reglement sowie die allgemeinen Teilnahme- und Haftungsbedingungen an.

 

6. Verantwortlichkeit und Haftung der Teilnehmer

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet.

Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, auch Leitplankenschäden. Eine Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters besteht nicht.

Die Teilnehmer erklären mit Abschicken des Nennformulars diesen Haftungsausschlusses und den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:
Den Veranstalter, die Ordner, die Helfer, Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schaden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss gilt mit Absenden des Nennformulars. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die motorsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können ist der Veranstalter berechtigt den Teilnehmer automatisch auszuschließen, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte - im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko - von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen.

Den Anweisungen des Veranstalters, dessen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Helfern ist unbedingt Folge zu leisten! Die Missachtung von Anweisungen kann zum Ausschluss der Veranstaltung und ggf. zum Verlust von eventuellen Schadensersatzansprüchen führen. Jeder Unfall, Beschädigung oder Verschmutzung der Strecke (auch der Leitplanken) ist UMGEHEND dem Veranstalter unter Angabe des Fahrers und des Ortes zu melden!

 

7. Gültige Fahrerlaubnis

Jeder fahrende Teilnehmer sichert dem Veranstalter zu, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das von ihm geführte Fahrzeug zu sein. Der Führerschein muss vom Fahrer während der Rallye mitgeführt werden.

 

8. Abbruch der Veranstaltung wegen höherer Gewalt

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordnete Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch Umstände bedingt ist, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und nicht dem Einflussbereich des Veranstalters unterliegen. Weitergehende Schadensersatzansprüche für Im Hinblick auf die Veranstaltung getätigte Aufwendungen wie Anreise, Hotelbuchungen usw. sind Fall ausgeschlossen.

 

9. Datenschutz

Wir speichern Ihre Daten zur Vertragsdurchführung und um Sie gegebenenfalls auch per E-Mail über ähnliche und Folgeveranstaltungen zu informieren. Sie können der Speicherung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit wiedersprechen. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation.

 

Veranstalter:

Verasntaltungsservice Priebs
Obercunnersdorfer Straße 7
DE - 02739 Gemeinde Kottmar – Eibau (OT)

Registergericht Amtsgericht Dresden
Ust-ID: DE 140554917

Das Organisationsteam

Das OOW wird von der Fa. Sped. Priebs organisiert und druchgeführt.

Viele fleißige und ehrenamtliche Helfer, Partner und Sponsoren helfen uns seit Jahren bei der Umsetzung der wohl schönsten und gemütlichsten Oldtimerausfahrt in Ostsachsen.


Oberlausitzer Oldtimerwandern

David Priebs, Hauptstraße 286, DE - 02739 Kottmar, OT Eibau
T: + 49 176 56 97 9093
F: + 49 3586 31 12 22

E: info@oberlausitzer-oldtimerwandern.de

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Gemeinde Kottmar

 

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